Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
Controlling
Betriebswirtschaftliche Beratung
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung (gem. § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG).
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